Betriebliche Gesundheitsförderung
Gemäß Neuregelung des § 3 Nr. 34 EstG vom 19. 11.2008 können Sie jedem Ihrer Mitarbeiter ab sofort bis zu 600 € für individuelle, gesundheitsfördernde Maßnahmen steuer- und beitragsfrei gewähren. Sie können im Rahmen der Gesundheitsprävention aus unserem Angebot wählen, um Ihren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun.
„Steuerfreier Individualzuschuss für Gesundheitsprävention“ ( § 3 Nr. 34 EstG)
Wenn das für Sie ein Thema ist, möchten wir Ihr Partner sein!!!Gemäß Neuregelung des § 3 Nr. 34 EstG vom 19. 11.2008 können Sie jedem Ihrer Mitarbeiter ab sofort bis zu 600 € für individuelle, gesundheitsfördernde Maßnahmen steuer- und beitragsfrei gewähren.
Was bedeutet das für Sie?
Sie können im Rahmen der Gesundheitsprävention aus unserem Angebot wählen, um Ihren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun.
Warum sollten Sie das tun?
- Motivationssteigerung der Mitarbeiter
- Gesundheitsprävention der Mitarbeiter und damit weniger Krankheitstage
- Leistungssteigerung der Mitarbeiter
- Verbesserung der Arbeitsklimas
- Belohnung bis zu 600 € steuer- und beitragsfrei
- Wie nutzen Sie unsere Angebote?
- Motivationssteigerung der Mitarbeiter
Sie haben die Möglichkeit direkt in unserer Praxis dieses Angebot zu nutzen! Dazu zählt folgendes Leistungsspektrum:
- Rückenschule
- Pilates
- Physiotherapie
- Individualtraining auf Ihre Wünsche angepasst
- Gesundheitsfördernde Maßnahmen – Wellness
- Aktive Pause (Mindestteilnehmerzahl 10 und ein geeigneter Raum in Ihrer Firma)
Es gibt einmal ein Gutschein-System, welches Sie nutzen können, um Ihren Mitarbeitern Gutes zu tun. Und/oder Sie lassen sich von uns für Ihre Firma ein Angebot machen.
Bei Interesse melden Sie sich vertrauensvoll an die Mitarbeiter unserer Praxis oder rufen Sie uns an, wir stellen Ihnen ihr Wunschpaket zusammen.